Für alle die beste Lösung

Gründliche Analyse. Transparente Umsetzung. Überdurchschnittliche Ergebnisse.

Das sind die Faktoren, die Servicing Advisors in den letzten Jahren zum führenden Dienstleister für die Betreuung immobilienbesicherter notleidender Kredite in Deutschland gemacht haben.  Wir sind auf dieses Geschäft spezialisiert. Unsere Erfahrung und unsere hohe Professionalität helfen Ihnen weiter. Als Finanzdienstleister, als Immobilieninvestor und als Schuldner.

Die Ergebnisse unserer Arbeit können sich sehen lassen. Das sagen wir nicht nur. Das können wir belegen. Die Erlöse von Servicing Advisors Kunden liegen deutlich über dem Marktdurchschnitt. Die besonders hohe Quote außergerichtlicher Regelungen und unser Immobilien-Sachverstand sind die Basis dafür.

Aktuelles

09.07.2010 - Servicing Advisors bündelt Kräfte in Norddeutschland

mehr

14.08.2008 - Verbindliche Werte beim Umgang mit Krediten: Code of Conduct gibt Qualitätsstandards vor

Die Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing (BKS), zu deren Gründungsmitgliedern Servicing Advisors gehört, gestaltet den Umgang mit notleidenden Darlehen: Ein eigens erstellter Verhaltenskodex trägt künftig dazu bei, den guten Ruf, den der Markt rund um leistungsgestörte Kredite weltweit genießt, auch in Deutschland zu erhalten. Gleichzeitig stärkt er die Interessen der Darlehens¬nehmer.

Der BKS Code of Conduct ist für alle daran teilnehmenden Mitglieder der Vereinigung bindend. Sie verpflichten sich, bei der Veräußerung von Darlehen weitere Standards über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus einzuhalten. Markus Bolder, Geschäftsführer von Servicing Advisors äußert sich dazu wie folgt: „Dahinter stehen die Werte, die für die BKS Grundlage der Bearbeitung von leistungsgestörten Darlehen bilden: Verständnis, Respekt und Offenheit im Umgang miteinander.“

Wichtig für den Darlehensnehmer: Eine Zwangsversteigerung kommt nur dann in Betracht, wenn alle anderen erfolgversprechenden und zeitnahen Möglichkeiten zur Darlehensablösung erschöpft sind. Zudem wird der Darlehensnehmer in alle Entscheidungen eingebunden. Dazu zählen die schriftliche Benachrichtigung im Falle einer Veräußerung und die Nennung eines konkreten Ansprechpartners auf der Seite des Kreditkäufers. Darüber hinaus wird er rechtzeitig vor Ablauf der Zinsbindung informiert, ob diese verlängert wird – und zu welchen Konditionen.

Weiterhin sieht der Code of Conduct der BKS vor, bei Übernahme eines Kredits die Zinssätze entsprechend der bestehenden Konditionenvereinbarung beizubehalten. Nach Ablauf der Konditionen gilt folgendes: Verteuert sich die Refinanzierung und verliert gleichzeitig die Absicherung der Kreditforderungen an Wert, richtet sich der Zins- und Tilgungssatz nach marktüblichen vergleichbaren Konditionen.

Die BKS verfolgt mit ihrem Engagement auf dem in Deutschland noch jungen Markt der leistungsgestörten Kredite zwei Aspekte: Zum einen sollen bindende Qualitätsstandards geschaffen werden, die sowohl Käufern als auch Verkäufern und Dritten Orientierung bieten. Zum anderen möchte die BKS die vergleichsweise neue Branche repräsentieren, indem sie die Interessen der Investoren und Dienstleister hinsichtlich der Behandlung leistungsgestörter Kredite gegenüber Öffentlichkeit, Politik und Gesellschaft vertritt.

 

Aktuelles

 

Pressekontakt:

E Kontakt per E-Mail
T +49 (0) 69 - 80 80 65 - 4303
F +49 (0) 69 - 80 80 65 - 2303