04.04.2008 - Neues Risikobegrenzungsgesetz für mehr Transparenz
Der Verkauf von Krediten ist international seit längerem ein wichtiger Bestandteil moderner Bankenkultur. Er betrifft vor allem notleidende Kredite und dient den Banken und Sparkassen zur Refinanzierung und Risikosteuerung, denn jedes Kreditinstitut muss einen gewährten Kredit mit Eigenkapital unterlegen. Mit dem Forderungsverkauf schafft sich eine Bank somit Liquiditätsfreiraum, steigert ihre Wettbewerbsfähigkeit und verbessert die Kreditbedingungen für ihre Kunden. Mit dem Kreditverkauf erhält der Erwerber die Rechte und Pflichten des ursprünglichen Kreditinstituts, unabhängig davon, ob es sich um eine gesunde oder notleidende Kreditforderung handelt.
Die Bundesregierung plant zu diesem Thema ein neues Risikobegrenzungsgesetz (Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken), das in den kommenden Monaten verabschiedet werden soll. Der Entwurf des Justizministeriums sieht vor, dass Banken und Sparkassen künftig auch Kredite anbieten, die nicht verkauft werden dürfen.
Auf diese Variante und die damit verbundenen Konditionen muss eine Bank ihre Kunden künftig vor Abschluss eines Kreditvertrags hinweisen. Banken dürfen diese nicht abtretbaren Kredite zu einem höheren Zinssatz anbieten.
Das neue Gesetz verpflichtet Banken und Sparkassen, ihre Kunden mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Monaten vor Zinsbindungsende beziehungsweise Fälligkeit des Kredites auf anstehende Änderungen im Kreditvertrag gesondert hinzuweisen. Auch über einen Kreditverkauf muss der Kunde künftig umgehend informiert werden. Darüber hinaus sollen notleidende Immobilienkredite erst dann gekündigt werden können, wenn der Kreditnehmer sechs Monate im Zahlungsrückstand ist. Servicing Advisors wird sich auf die aus dem Risikobegrenzungsgesetz ergebenden Neuregelungen einstellen. Hinsichtlich der geplanten Änderungen bei der Transparenz beziehungsweise den erforderlichen Mitteilungspflichten bestehen bei Servicing Advisors bereits jetzt Prozessabläufe, die mit dem neuen Gesetz konform sind.
Eckhard Blauhut, Geschäftsführer bei Servicing Advisors, erläutert: „Zusammen mit der Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing e.V. arbeiten wir an einheitlichen Marktstandards für die Bearbeitung von leistungsgestörten Darlehen. Geplant ist dabei auch, dass die Vereinigung ein Ombudsmann-Verfahren einführt. Damit unterstützen wir die von der Politik geforderte Stärkung der Verbraucherrechte und richten mit dem Ombudsmann ein niederschwelliges Angebot für Schuldner ein, die sich bei der Kreditbearbeitung nicht korrekt behandelt fühlen.“
